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Ausrüstungspflicht - Charteryacht



 
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bauruine
Matrose


Anmeldungsdatum: 16.12.2011
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 29.10.2018 13:16    Titel: Ausrüstungspflicht - Charteryacht Antworten mit Zitat

Moin,
(lieber Mod, weiss nicht, wo am besten aufgehoben, d'rum hier)

viele von uns haben gerlernt, was auf einer Yacht so eingebaut bzw. mitgeführt werden muss.
Manche auch, was laut Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes empfohlen wird.
Dann schreibt letztendlich die KVR bestimmte Dinge vor.

Dazu gehört etwa Folgendes für Yachten ab 12m (40") Länge:
Doppelrot bzw. 2 schwarze Bälle - bei Manövrierunfähigkeit.
(elektr.) Signalhorn.

Beides habe erst bei einem einzigen Charterschiff vorgefunden. War in Deutschland. Nicht eine von zig über 12m Yachten im Mittelmeerraum hatte die an Bord bzw. ein solches Horn.

Oftmals nicht mal ein Radarreflektor - ok, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Und wenn doch, dann nur die taugenix Miniröhrchen.

Im Mittelmeer Revier selten (Motor) Kegel und Ankerball an Bord. Ok, wird dort wenig benutzt, ober nach KVR bzw. die COLREG erforderlich.

Der Aushang bzgl. MARPOL/Helcom bzgl. der Müllentsorgungsregeln im Hafen bzw. bei Yachten ab 12m habe ich auch regelmäßig vermisst.

Positionslichter, die nicht korrekt zur Schifflängsachse ausgerichtet sind oder durch andere Ausrüstungsgegenstände teils verdeckt sind oder auch im Horizontalwinkel falsch stehen, sind beinahe die Regel.

Als Schiffführer einer solchen Charteryacht müssten wir die Annahme der Yacht verweigern, weil auch wir letztendlich im Schadensfall dafür gerade stehen müssen.

Was habt Ihr so diesbezüglich beobachtet bzw. wie verhaltet Ihr Euch bei der Bootsübernahme dann?

Gruß
Bauruine
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