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frixos
Kapitän


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 723

BeitragVerfasst am: 19.06.2007 13:31    Titel: Kroatien Infos Antworten mit Zitat

Liegegebühren für das Ankern in Buchten

Dem Österreichischen Segel-Verband wurde vom kroatischen Seefahrtsministerium die neueste Entwicklung hinsichtlich des Ankerns von Yachten in Buchten übermittelt.
Das Ankern in Buchten ist für Segel- bzw. Motoryachten grundsätzlich mit keinerlei Gebühren verbunden. ABER: Naturschutzgebiete - z.B. die Kornaten - oder Buchten in welchen bedingt durch bauliche Gegebenheiten (z.B. Unterwasserkabel usw.) ein Ankerverbot besteht sind von dieser Regelung ausgenommen. In weiterer Hinsicht wurde den örtlichen Kommunen die Genehmigung erteilt einzelne Buchten in ihrem Wirkungsbereich mit Bojen zu versehen, damit Yachten in diesen Buchten umweltschonend an der Boje liegen können. Solche Ankerbuchten sind in der Regel gekennzeichnet und werden von den örtlichen Gemeinden bewirtschaftet. In solchen Buchten kann eine Gebühr für das Benützen der Boje eingehoben werden. Seitens des Seefahrtsministeriums wird angeführt, dass sich die entsprechenden Kontrollorgane mit amtlichen Lichtbildausweisen legitimieren und auch eine amtliche Rechnung ausstellen müssen. Mit dieser Gebühr können auch andere Leistungen wie Müllentsorgung, Herbeischaffung von Lebensmitteln u.ä. verbunden sein. Grundsätzlich ist das Ankern in gekennzeichneten Bojenfeldern untersagt.

Wegen der Vielzahl von Einzelgenehmigungen sieht sich das Ministerium außer Stande eine vollständige Liste über die Gemeinden zu erstellen, welche behördlich konzessionierte Bojenfelder auslegen dürfen. Genauere Auskünfte können jedoch bei jedem Hafenamt bzw. in der Charterbasis erfragt werden.
Führen von kroatischen Charteryachten unter kroatischer Flagge
In jüngster Zeit häufen sich im OeSV Service Office bzw. bei den zuständigen Referenten Ing. Harald Jäger und Erich Alfred Pernold Anfragen hinsichtlich der erforderlichen Befähigungen für das Führen von kroatischen Charteryachten in kroatischen Hoheitsgewässern. Am 06. Juni 2006 erhielt der OeSV eine Benachrichtigung, wonach das zuständige kroatische Ministerium für Seefahrt auf die Anfrage eines österreichischen Skippers die Auskunft erteilt hat, dass der österreichische amtliche B-Schein (Befähigungsausweis 2,3 und 4) in Kroatien ab sofort keine Gültigkeit mehr hat.

Um in dieser Sache eine rasche Klärung herbeizuführen wurde vom Seefahrtsreferat unverzüglich das kroatische Seefahrtsministerium verständigt. Der Hafenkapitän der Marina Kastela - Kapitän Josip BERKET - kontaktierte den Deputy Minister des Ministery of Sea, Tourism, Transport und Development Maritime Transport, Maritime Domain and Ports Directorate Legal and International Affairs Department Croatia Tomislav MILETIC. Minister Miletic bestätigte gegenüber Kapitän Berket und dem Österreichischen Segel-Verband, dass die österreichischen amtlichen Befähigungsausweise 2,3 und 4 - welche von den beiden Sportverbänden OeSV und MSVÖ ausgestellt werden - in Kroatien uneingeschränkte Gültigkeit haben. Minister Miletic führte ausdrücklich an, dass ausgestellte Befähigungen von Vereinen usw. die keine amtliche Autorisierung haben, nicht anerkannt werden.

Damit hier endgültige Klarheit geschaffen werden kann ersuchte der zuständige kroatische Minister, dass seitens des OeSV und MSVÖ entsprechende Kopien der amtlichen österreichischen Befähigungsausweise übermittelt werden um zukünftig Unklarheiten auszuschliessen.

Weiters möchte der Österreichische Segel-Verband an dieser Stelle Herrn Kapitän Josip Berket, Direktor der Firma BAVADRIA in der Marina Kastela, besonderen Dank für die stete Hilfe aussprechen, die er den beiden Sportfachverbänden im Bezug auf die rechtliche Seite des kroatischen Führerscheinwesens erteilt
Neue Regeln in den Kornaten

Die Gebührenstruktur für den Nationalpark wurde geändert

(14.06.2007/af)
Das Archipel der Vorgelagerten Inseln gehört zu den beliebtesten Revieren Kroatiens und wird jedes Jahr von zehntausenden von Crews angelaufen. Die meisten kennen das Prozedere mit den Nationalpark-Rangern, die entweder am Eingang des Reviers längsseits kamen oder aber an den Ankerplätzen um die Eintrittsgebühr zu kassieren. Für diese ändert sich ab sofort die Berechnungsgrundlage
Wurde vorher pro Person an Bord die Nationalparkgebühr fällig, ist es jetzt eine Pauschale pro Boot. Sie wird nach der Länge der Yacht gestaffelt und ist tageweise fällig. Nach wie vor ist der Eintritt deutlich günstiger, wenn das Ticket nicht erst im Park bezahlt wird, sondern schon vorher in einer Marina oder von einem lizenzierten Charterunternehmen erworben wird.
Mit der neuen Regelung wird der Besuch für Yachten mit großer Crew deutlich günstiger, kleinere Crews, besonders Paare mit eigener Yacht müssen dafür tiefer in die Tasche greifen.
Mehr Infos zu den Vorverkaufsstellen und Preisen auf der offiziellen Seite des Nationalparks.

Bootslänge Ticket im Park im Vorverkauf

bis 9 m 200 kn (ca. 27 Euro) 120 kn
9-11 m 250 kn (ca. 34 Euro) 150 kn
11-14 m 300 kn (ca. 41 Euro) 200 kn
14-18 m 400 kn (ca. 55 Euro) 240 kn
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Edwin
Steuermann


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 20.06.2007 14:57    Titel: Re: Kroatien Infos Antworten mit Zitat

frixos hat Folgendes geschrieben:
Damit hier endgültige Klarheit geschaffen werden kann ersuchte der zuständige kroatische Minister, dass seitens des OeSV und MSVÖ entsprechende Kopien der amtlichen österreichischen Befähigungsausweise übermittelt werden um zukünftig Unklarheiten auszuschliessen.


Nur damit hier keine Missverständnisse aufkommen - diese Meldung des ÖSV ist schon über ein Jahr alt und der Kas' mittlerweile gegessen - die österr. Patente des ÖSV und MSVÖ haben die "Prüfung" bestanden und sind nach wie vor anerkannte Scheine in Kroatien! Allerdings sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass für Charteryachten in Kroatien Ausrüstungspflicht für Funkgeräte besteht und eine Person an Bord über eine entsprechende Seesprechfunkberechtigung verfügen muss! (is aber auch nix wirklich neues, da diese Regelung schon seit 1997 besteht, jedoch viele Skipper davon bisher noch nichts mitbekommen haben)

Relativ neu ist aber, dass in Kroatien seit geraumer Zeit eine allgemeine Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote besteht und man somit selbst für das (z.B. vielleicht nur mit 2PS ausgestatteten) Beiboot ein Patent benötigt!

Ebenfalls neu sind die von Frixos angegebenen Preisregelungen im Nationalpark Kornati!

L.G.

Edwin

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knet
Matrose


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 31
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.06.2007 17:29    Titel: Re: Kroatien Infos Antworten mit Zitat

Edwin hat Folgendes geschrieben:

Relativ neu ist aber, dass in Kroatien seit geraumer Zeit eine allgemeine Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote besteht und man somit selbst für das (z.B. vielleicht nur mit 2PS ausgestatteten) Beiboot ein Patent benötigt!


Und was ist ein anerkanntes Patent in diesem Fall?

Ich nehme an, der Schweizer Schein fuer Motorboote auf Binnengewaessern wird nicht ohne weiteres akzeptiert.
Der CH Hochseeschein ist entweder fuer Motoryachten, fuer Motor- UND Segelyachten oder NUR fuer Segelyachten (je nach nachgewiesener Praxis).
Das letztere (nur Segelyachten) duerfte m.E. in der Praxis der haeufigste Fall sein. Er befaehigt (mindestens unter CH Flagge) trotzdem zur Benutzung des motorisierten Beibootes fuer Fahrten zwischen Yacht (vor Anker) und Land. Das wissen aber wahrscheinlich die wenigsten in Kroatien.

Gruss,
Christian
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frixos
Kapitän


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 723

BeitragVerfasst am: 20.06.2007 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Christian!
Das sicherste ist Du planst einen Tag für ein kroatische Prüfung ein die bei den meisten Hafenbehörden abgelegt werden kann.
(Lichterführung, einfache Navigation-Karten lesen und das Funk ABC sowie das absetzen eines Notrufes.
Ich neme an das Du charterst, kläre im Vorfeld alles mit deiner Agentur ab die organisieren sicher einen Prüfungstermin.
l.G
Frixos
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Edwin
Steuermann


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 21.06.2007 09:14    Titel: Re: Kroatien Infos Antworten mit Zitat

knet hat Folgendes geschrieben:
Ich nehme an, der Schweizer Schein fuer Motorboote auf Binnengewaessern wird nicht ohne weiteres akzeptiert.


Binnenscheine werden nicht mehr akzeptiert, wenngleich dies früher mal der Fall war.

knet hat Folgendes geschrieben:
Der CH Hochseeschein ist entweder fuer Motoryachten, fuer Motor- UND Segelyachten oder NUR fuer Segelyachten (je nach nachgewiesener Praxis).


Wenn es sich dabei um den amtlichen schweizer Schein handelt, sehe ich kein Problem! (dieser sollte allerdings auch in englischer Sprache ausgeführt sein)

knet hat Folgendes geschrieben:
Das letztere (nur Segelyachten) duerfte m.E. in der Praxis der haeufigste Fall sein. Er befaehigt (mindestens unter CH Flagge) trotzdem zur Benutzung des motorisierten Beibootes fuer Fahrten zwischen Yacht (vor Anker) und Land. Das wissen aber wahrscheinlich die wenigsten in Kroatien.


Der Schein sollte wie gesagt auch in Englisch ausgestellt und das mit dem motorisierten Beiboot zumindest erwähnt sein! (In Kroatien gibt es keinen eigenen Segelschein und daher wird bei den Scheinen hauptsächlich auf die Berechtigung für Motorfahrzeuge geschaut - dabei sollte auch bedacht werden, dass so gut wie jeder Segler auch einen Flautenschieber hat...)

Im Falle von Charter, solltest Du Frixos' Tipp annehmen und Dich im Vorfeld bezüglich der akzeptieren Scheine erkundigen, da es letztlich auch um den Deckungsschutz der Versicherung geht!

Wichtig für Charter ist wie gesagt, dass jemand an Bord eine Seesprechfunkberechtigung besitzt!

L.G.

Edwin

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Alexander
Deckshand


Anmeldungsdatum: 31.01.2014
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 31.01.2014 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Infos, auch wenn sie schon etwas älter sind Wink Gute Richtlinie!
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