Amtlicher Bootsführerschein
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#1: Amtlicher Bootsführerschein Autor: frixos BeitragVerfasst am: 18.08.2008 14:26
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Da immer wieder Gerüchte von allen möglichen "Schiffsführerschulen, Vereinen und Wichtigtuern" lanciert werden
"dass der krotische Bootsführerschein nur Gültigkeit für Kroatien hat" bringe ich hier den genauen Gesetzestext zur Kenntnis

"Boat Skipper - Kategorie B"
gültig bis 30 BRT ( Bruttoregistertonnen)

Amtlicher Bootsführerschein des kroatischen Schifffahrtsministeriums
gültig für Motor- und Segelschiffe und Jet-Skis
kein kW (PS) Limit
inklusive Ukw - Funkberechtigung für Kroatien

Gültigkeit:
Durch ein Abkommen aller Mittelmeer Anrainerstaaten wird das kroatische Küstenpatent in Ländern wie z. B. Italien, Griechenland, Spanien, usw. anerkannt.
Ein weiterer Grund warum kroatische Bootsführerscheine in fast allen Ländern der Welt anerkannt worden sind,
die Mitgliedschaft Kroatiens bei der IMO (International Maritime Organisation) dem Dachverband der internationalen Seeschifffahrt,
nach deren Reglement die Ausbildung und die Prüfung ausgerichtet sind.

Für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit zahlenden Gästen an Bord ist der Boat Skipper B gültig
da es sich auch um entgeltlichen Personentransport (Kabotage) handelt.
Boat Skipper B beinhaltet auch die Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen auf UKW

und hier das gratis Skriptum



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