martin hat Folgendes geschrieben: |
Ebenso interessiert mich, wenn ich ihm die Leine reiche und er sie nicht annimmt - was ist dann?? Macht er sich dann strafbar, wegen Unterlassung von Hilfeleistung? Arbeiten wir die Theorie auf, damit wir richtig handeln können, wenn wir wirklich einmal in diese Lage kommen. Also am See zum Beispiel ist das selbstverständlich, dass man jedem der in Seenot gerät hilft - ohne Wenn und Aber - und auch ohne Bezahlung oder sonst was. Höchstens man geht dann gemeinsam einen "Kippen". |
Zitat: |
Entgelt für eine Bergung.
Um einen Anspruch auf einen Bergelohn zu erhalten, muss die Bergung freiwillig erfolgen und erfolgreich sein (Leitsatz: no cure - no pay/kein Erfolg - keine Bezahlung). Grundsätzlich hat ein Berger bei erfolgreicher Bergung ein Pfandrecht auf die von ihm geretteten Güter oder das Schiff. Dieses kann durch Beibringung einer Sicherheit (durch den Reeder oder den Versicherer) ausgelöst werden. Der Bergelohn darf den Wert des geretteten Vermögens nicht überschreiten. Gerettete Menschen schulden grundsätzlich keinen Bergelohn. |
Zitat: |
Inbesitznahme und Sicherung eines in Seenot geratenen Schiffes
oder der an Bord befindlichen Güter und Menschen durch Dritte, nachdem die Schiffsbesatzung die Verfügung darüber verloren oder aufgegeben hat. (§ 740 HGB) Die Bergung eines in Seenot geratenen Schiffes oder von Gütern erfolgt grundsätzlich ohne vertragliche Vereinbarung. Hat die Mannschaft die Verfügung über das Schiff noch nicht verloren, spricht man nicht von Bergung, sondern von Hilfeleistung. Für erfolgreiche Bergemaßnahmen besteht ein Anspruch auf einen Bergelohn. |
frixos hat Folgendes geschrieben: |
...aber da den Griechen sogar die EU Gesetze und die Schweiz sowieso sch......egal sind wird dieses Problem eher ein Problem bleiben. |
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